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Grundstück: Veräußerungsgewinn
• Der
Veräußerungsgewinneines Grundstückes, das im Betriebsvermögen eines protokollierten Einzelunternehmers bilanziert war, ist einkommensteuerpflichtig - (§ 5 EStG 1972)
"Die belangte Behörde ging im angefochtenen Bescheid davon aus, daß das gegenständliche Grundstück weder objektiv erkennbar privaten Zwecken des Beschwerdeführers gedient habe noch zumindest objektiv erkennbar für private Zwecke des Beschwerdeführers bestimmt war. Das Grundstück sei somit nicht notwendiges Privatvermögen, sondern, weil der Beschwerdeführer es in seine Bücher aufgenommen habe, gewillkürtes Betriebsvermögen ... Auch das Vorbringen im Verwaltungsverfahren, daß der Beschwerdeführer einige Jahre nach Anschaffung des Grundstückes die Absicht, dieses für betriebliche Zwecke zu verwenden, aufgegeben habe, führt nicht dazu, daß notwendiges Privatvermögen angenommen werden müßte. Für die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen sind nämlich bloß innere, nicht in der Außenwelt zum Ausdruck kommende Überlegungen des Steuerpflichtigen nicht maßgeblich." (Abweisung)
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