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SWK 10, 1. April 1995, Seite R 38

Betriebseinbringung nach StruktVG

Die Bestimmungen desStrukturverbesserungsgesetzesfür die Einbringung eines Betriebes sind auch anzuwenden, wenn ein Teil des Gesellschaftsanteiles durch Bareinlage erworben worden ist - (Art. III § 8 Abs. 1 StruktVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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