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Antrag auf Führerscheinausstellung: Stempelgebühr
• Wenn eine Beschwerde in Angelegenheit einer Verwaltungsstrafsache auch einen
Antragauf Ausstellung eines neuen Führerscheines enthält, ist eine Stempelgebühr von 120 S zu entrichten - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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