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Handelskammerumlage Zweifelsfragen im Übergangszeitraum 1994/1995 (Aman)
Doppelbelastung der Kammermitglieder mit umsatzbezogener und vorsteuerbezogener KU 1?
VON MAG. GÜNTHER AMAN
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist § 57 Handelskammergesetz (HKG) i. d. F. der 11. HKG-Novelle, BGBl. 661/1994, in Kraft getreten. Als Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich (für einige Branchen bestehen Ausnahmeregelungen) der Gesamtbetrag der Vorsteuern aus inländischen Lieferungen und Leistungen (ausgenommen aufgrund von Geschäftsveräußerungen), aus Einfuhrumsatzsteuern bei Importen aus Drittländern sowie aus Erwerbsteuern bei innergemeinschaftlichen Erwerben heranzuziehen. Der Kammertag hat den Steuersatz für 1995 mit 3,9 v. T. festgelegt.
Entstehen der Umsatzsteuerschuld
§ 57 Abs. 1 lit. a und b HKG sieht nun vor, daß die Umlage von jenen Beträgen zu berechnen ist, weIche aufgrund der für das Unternehmen des Kammermitgliedes erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen vom anderen Unternehmer als Umsatzsteuer geschuldet werden (lit. a) bzw. aufgrund der Einfuhr von Gegenständen (EUSt) oder aufgrund des innergemeinschaftlichen Erwerbs (Erwerbsteuer) vom Kammermitglied als Umsatzsteuer geschuldet werden.
Das HKG zielt in § 57 Abs. 1 somit auf das...