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Steuerfreie Reparaturen für Ausländer (Winzer)
Binnenmarktregelung für Steuerbefreiungen wurde erweitert
VON WILHELM WINZER
Das Umsatzsteuergesetz 1994 wurde der entsprechenden deutschen Regelung angeglichen. Im Gegensatz dazu steht die "Lohnveredelung" gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. 2 BMR. Mit dem sogenannten Reparaturgesetz zum Umsatzsteuergesetz 1994 (verlautbart im BGBl. Nr. 21 vom ) wurde der Art. 6 BMR wie folgt erweitert:
"(1) Steuerfrei sind:
1. die innergemeinschaftlichen Lieferungen;
2. folgende sonstige Leistungen an einen Unternehmer, der keinen Wohnsitz (Sitz) im Inland hat, wenn dieser eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer verwendet und im Fall der Steuerpflicht dieser Leistungen den Vorsteuerabzug voll in Anspruch nehmen könnte:
a) die nicht als innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 3 Abs. 1 Z 2) geltende Bearbeitung oder Verarbeitung eines beweglichen Gegenstandes auf Grund eines Werkvertrages sowie die Begutachtung eines derartigen Gegenstandes,
b) ...
Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. In den Fällen der lit. a muß der Unternehmer insbesondere durch behördliche Bescheinigung des Staates, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist, nachweisen, daß diese...