Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Besteuerung von Reiseleistungen (Wanik)
Grundlegende Änderungen für Reisebüros und Reiseveranstalter
VON MAG. ELISABETH WANIK
Durch das Umsatzsteuergesetz 1994 ergeben sich für Reisebüros und Reiseveranstalter, aber auch für Unternehmer, die selbst Reisen (z. B. Betriebsausflüge) veranstalten, grundlegende Änderungen, die in der Folge dargestellt werden sollen. Für diese Zusammenfassung wurden neben dem Gesetzestext vor allem die Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994 ( GZ 09 4501/4-IV/9/95, SWK-Heft 6/1994, Seite A 175 ff.) verwendet. Sämtliche Gesetzesstellen beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf das Umsatzsteuergesetz 1994 sowie die Binnenmarktregelung. Verweise auf den Umsatzsteuererlaß betreffen ausschließlich den oben angeführten Erlaß zum Umsatzsteuergesetz 1994.
1. Leistungen der Reisebüros und Reiseveranstalter
Ein Reisebüro oder Reiseveranstalter kann mehrere Arten von Leistungen an den Leistungsempfänger erbringen, die auch umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden.
1.1. Eigenleistung
Unter Eigenleistung wird jede Leistung verstanden, die das Unternehmen selbst erbringt. Das Unternehmen wird daher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Dies kann zum Beispiel eine Busreise mit einem Bus d...