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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
• Zuschlagsfreie Auflösung von Investitionsrücklagen 1990 und 1991 (§ 9 EStG 1988)
(BMF) - Investitionsrücklagen (steuerfreie Beträge) der Jahre 1990 und 1991 können gemäß Z 61 a des Steuerreformgesetzes 1993 auch dann zuschlagsfrei im Jahr 1993 aufgelöst werden, wenn die Auflösung nur teilweise erfolgt. ( S 383/24/1-IV/14/94)
• Verschmelzungsbedingte Geschäftsübernahme nach § 142 HGB
(BMF) - Scheidet aus einer grundstücksbesitzenden OHG, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter durch Erlöschen aufgrund einer Verschmelzung nach § 1 UmgrStG aus, so ist im Fall der verschmelzungsbedingten Geschäftsübernahme (§ 142 HGB) durch den übernehmenden Gesellschafter auf die Überführung des Gesamthandeigentums in sein Alleineigentum die Bestimmung des § 6 Abs. 5 UmgrStG anzuwenden. ( Abt. IV/10)
• Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf eine nicht befreite internationale Schachtelbeteiligung (§ 12 Abs. 3 KStG)
(BMF) - Das BMF bestätigt die Auffassung, daß im Falle des Vorliegens einer unter § 10 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Schachteldividende im Hinblick auf die Steuerpflicht auch eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung steuerwirksam ist. Die Bezugnahme des § 12 Abs. 3 KStG 1988 auf § 10 kann sich nur auf steuerbef...