Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Klauselentscheidung zu Zustimmungsfiktionen nach EuGH C-287/19 VKI/Denizbank
https://doi.org/10.47782/oeba202210077101
§ 879 ABGB; § 6 KSchG; § 48, 50 ZaDiG 2018.
Eine Zustimmungsfiktionsklausel für Rahmenverträge über Zahlungsdienste muss für eine transparente Darstellung der Rechtslage den Kunden darauf hinweisen, dass der Änderungsvorschlag des Zahlungsdienstleisters einen konkreten Zeitpunkt der Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen umfassen muss.
Aus den Entscheidungsgründen:
Gegenstand der Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehren der Kl vor dem ErstG waren 54 Klauseln, von denen nach einem 45 Klauseln betreffenden rk Teilurteil (9 Ob 19/20i) noch die Klauseln 2 bis 5 sowie 29 bis 33 revisionsgegenständlich sind. Diese lauten (das Unterlassungsbegehren betreffendeS. 772 Textteile sind [in Kursivdruck] gehalten):
Klausel 2:
(2) Änderungen der im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit Verbrauchern vereinbarten Leistungen des KIs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich; solche Änderungen werden nach Ablauf von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kunden wirksam, sofern bis dahin kein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim KI einlangt. Das KI wird den Kunden in der Mitteilung auf die jeweils angebotenen Än...