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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite 070

Schätzung nach Betriebsprüfung

Wenn bei einer Betriebsprüfung zahlreiche unverbuchte Geschäftsvorfälle und Wertberichtigungen von voll eingegangenen Kundenforderungen festgestellt werden, ist das Finanzamt zur Schätzung und Hinzurechnung einesSicherheitszuschlagesberechtigt - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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