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ÖBA 10, Oktober 2022, Seite 767

Erste Rsp: Aktivlegitimation des Verbrauchers für Schadenersatzansprüche wegen UWG-Verstößen

Veronika Treitl und Martin Winner

https://doi.org/10.47782/oeba202210076701

§§ 1295, 1311 ABGB; § 1, 2 UWG.

Auch ein Verbraucher, der ein Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden ist, hat Schadenersatzansprüche nach dem UWG gegen den unlauteren Wettbewerber.

Aus der Begründung:

Die Kl begehren von der Bekl die Zahlung von € 60.000 sA. Sie stützten sich auf § 2 UWG (auch iVm § 1295 Abs 1 ABGB bzw § 1311 ABGB) und brachten dazu vor, sie seien Opfer eines Diebstahls in ihrer Privatwohnung geworden, in der sich ein von der Bekl in Verkehr gebrachter Safe befunden habe. Zum Zeitpunkt des Diebstahls habe sich ein Betrag von mehr als € 60.000 an Bargeld im Safe befunden. Für die Kl sei für den Ankauf gerade dieses Safes wichtig gewesen, dass er die Sicherheitsklasse EN-1 laut den Bedingungen ihrer Versicherung erfülle, um so auf eine Versicherungssumme von € 60.000 für darin verwahrtes Geld bzw Wertgegenstände zu kommen. Tatsächlich erfülle der Safe die Sicherheitsklasse EN-1 nicht. Die Bezeichnung eines nicht durch den VSÖ zugelassenen Schranks mit einer VSÖ Sicherheitsklasse sei nicht korrekt und irreführend. Da ihr Vertragspartner (Verkäufer des Tresors) nicht mehr existiere, seien den Kl vertragliche Ansprüche verwehrt.

Die Bekl wendete iW ein,...

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