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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 66

Verlust aus Hausvermietung

Ein Verlust aus der Vermietung eines Hauses ist nicht anzuerkennen, wenn die Räume nur an nahe Verwandte vermietet sind und die vereinbarten Mietzinse einemFremdvergleichnicht standhalten - (§§ 21 ff. BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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