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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite 066

Versicherungsvertreter: Dienstort

Ein angestellterVersicherungsvertreter,der auch in der Geschäftsstelle seines Dienstgebers in der Bezirksstadt Arbeiten im Innendienst erledigt, hat dort einen Dienstort und kann die Fahrt zwischen der Wohnung und der anderen Arbeitsstätte nicht als Dienstfahrt behandeln - (§ 26 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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