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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 65

GesnbR zweier Ehepartner

Wenn die Finanzbehörde annimmt, zwei Ehegatten hätten eineGesellschaft bürgerlichen Rechtsgebildet, so muß die Finanzbehörde nachweisen, daß die Ehegatten bei der gewerblichen Tätigkeit gemeinsam aufgetreten sind - (§ 23 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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