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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite 012

Erhebung des Außenhandelsförderungsbeitrages

Herr Hermann Böhacker, Steuerberater aus Salzburg und Abgeordneter zum Nationalrat, schreibt uns:

"Bekanntlich hat der VwGH die Erhebung des AF-Beitrages als nicht EWR- bzw. EU-konform festgestellt. Bedauerlich, trotz aller rechtsstaatlicher Bedenken, dazu die Aussage des BMF: ,Eine Änderung rechtskräftiger Bescheide ist nicht beabsichtigt.‘ Aus Gründen der ,Besteuerungsmoral‘ wäre wohl zu überlegen, ob nicht die Wirtschaftskammer ihren Pflichtmitgliedern die zu Unrecht eingehobenen AF-Beiträge, trotz rechtskräftiger Bescheide, rückerstatten sollte.

Bei allen noch offenen Verfahren ist der Rechtsmittelweg zu beschreiten."

Der angesprochene BMF-Erlaß lautet wie folgt:

(BMF) - In der Anlage wird eine Ablichtung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes, Zl. 94/16/0182 vom , zur Kenntnisnahme, Berücksichtigung im Abgabenverfahren und entsprechenden Erledigung offener Rechtsmittelverfahren übermittelt. Eine Änderung rechtskräftiger Bescheide ist nicht beabsichtigt. Soweit die Erhebung des Außenhandelsförderungsbeitrages durch Selbstberechnung erfolgt ist, können entsprechende Berichtigungen durchgeführt werden, wobei aber bereits erfolgte Vergütungen jedenfalls zu berücksicht...

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