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Das Sparpaket und der Wurtsemmelerlaß
Bringt eine kleine Wurstsemmel eine budgetäre Lawine ins Rollen?
Das Sparpaket der Bundesregierung und der Wurstsemmelerlaß haben leider die Gemeinsamkeit einer Ankündigungspolitik, die durch einen Querschuß eines Sozialpartners in der raschen Durchsetzung sehr leicht gestoppt wird. Die Folge dieser Vorgangsweise ist, daß eine einfache, aber harte Regelung durch wochenlanges Feilschen aufgeweicht wird. Ob es dem Sparpaket so ergehen wird, ist Sache der politischen Entscheidung, in die sich eine Fachzeitschrift nicht einmischen wird. Beim Wurstsemmelerlaß (siehe SWK-Heft 2/1995, Seite A 32) ist diese Aufweichung hingegen bereits erfolgt. Der Effekt der in allen Medien geführten Diskussion ist, daß die bisher eher im Dornröschenschlaf versunkene Steuerbegünstigung des § 3 Abs. 1 Z 17 EStG einen Bekanntheitsgrad erreicht hat, den sich mancher Politiker nur wünschen kann.
Fast jeder Arbeitnehmer weiß nun, daß er - sofern er nicht zu der Kategorie der bereits bisher privilegierten Arbeitnehmer mit einer Werkskantine oder großzügiger Essensbonsverteilung gehört hat - eine für ihn steuerfreie Lohnerhöhung dadurch erwirken kann, daß er seinen Chef von der legalen Ausnützung des Wurstsemmelerlasses überzeug...