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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite R 14

Gerichtsgebühren: Befreiung

Die Eintragung von Pfandrechtseinverleibungen für geförderte Wohnungen ist nur dann von denGerichtsgebührenbefreit, wenn die Zusicherung der Förderung schon vor Entstehen der Gebührenpflicht erfolgt ist - (§ 53 WFG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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