Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite 014

Gerichtsgebühren: Befreiung

Die Eintragung von Pfandrechtseinverleibungen für geförderte Wohnungen ist nur dann von denGerichtsgebührenbefreit, wenn die Zusicherung der Förderung schon vor Entstehen der Gebührenpflicht erfolgt ist - (§ 53 WFG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...