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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite R 14
GrESt: Bemessung
•In die für die Grunderwerbsteuerfreiheit maßgeblicheBodenflächesind auch Raumteile mit einer Höhe von weniger als 1,5 m einzubeziehen - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)
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