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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite 014

Zollbefreiung: Nachweise

Wer eineZollbefreiunganstrebt, hat die dafür erforderlichen Nachweise zu erbringen - (§ 174 Abs. 4 ZollG)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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