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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite B 4

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Austritt - Gesundheitsgefährdung

Nicht nur eine allein durch die Arbeitsleistung verursachte Gesundheitsgefährdung, sondern auch die Verschlechterung eines anlagebedingten oder auf andere Ursachen zurückzuführenden Leidens durch die Arbeitsleistung berechtigt den Arbeitnehmer zum Austritt nach § 82 a lit. a GewO. (Zu § 82 a lit. a GewO 1859; 9 Ob A 271/93)

Verfallsfrist - Sittenwidrigkeit

Eine dreimonatige kollektivvertragliche Ausschlußfrist für Anspruch auf Überstundenentgelt ist nicht unangemessen kurz und nicht sittenwidrig, auch wenn die Geltendmachung der Ansprüche aus Überstundenentlohnung spätestens am 5. des Folgemonates (ohne Ausschlußwirkung bei Nichteinhaltung dieser Frist) zu erfolgen hat. (Zu §§ 879, 1451 ABGB; 9 Ob A 9/94)

Vertragsabschluß

Gemäß § 1152 ABGB und durch ergänzendes Eingreifen kollektivvertraglicher Normen wird eine fehlende oder ungenügend bestimmte Entgeltvereinbarung ergänzt. Sofern auch nur eine Einigung über die vom Arbeitnehmer zu leistenden Dienste ihrer Gattung nach erzielt worden ist, kommt bereits ein Vertrag zustande. (Zu § 1152 ABGB; 8 Ob A 203/94)

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