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Arbeitsrecht immer unübersichtlicher (Trattner)
Wesentliche Änderungen durch die Beschäftigungssicherungsnovelle
VON DR. HANS TRATTNER
Die bereits äußerst umfangreiche Gesetzesmaterie auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes wird immer noch unübersichtlicher durch Novellierungen und Änderungen, welche nicht in konkreten arbeitsrechtlichen Gesetzen erfolgen, sondern durch eigene spezielle Gesetze, in welchen wiederum verschiedene Änderungen in arbeitsrechtlichen Gesetzen vorgenommen werden.
So wurden in letzter Zeit arbeitsrechtliche Änderungen vorgenommen, welche auch für den Fachmann oft nicht mehr leicht zu durchschauen sind. In letzter Zeit gab es arbeitsrechtliche Änderungen in folgenden Gesetzen:
• in der Beschäftigungssicherungsnovelle,
• im arbeitsrechtlichen Begleitgesetz,
• im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.
Diese Novellen haben besondere Änderungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit sich gebracht. In allen diesen Gesetzen wurden verschiedene spezielle arbeitsrechtliche Themen geändert.
Diesmal seien wesentliche Änderungen, welche die Beschäftigungssicherungsnovelle mit sich gebracht hat, besprochen (Beschäftigungssicherungsnovelle BGBl. Nr. 502/1993):
Änderung des Urlaubsgesetzes
Der § 2 Abs. 2 des Urlaubsgesetzes wurde folgendermaßen geändert: Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den erste...