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Zuschlag zum DB (DZ) in Oberösterreich und Kärnten
Nach Drucklegung von SWK-Heft 1/1995 und dem SWK-Sonderheft Lohnverrechnung haben die Wirtschaftskammern Oberösterreich und Kärnten den LK-Anteil an der Kammerumlage 2 mit 0,29% festgesetzt, sodaß der Zuschlag zum DB (DZ) in Oberösterreich und Kärnten ab insgesamt 0,5% der DB-pflichtigen Lohnsumme beträgt (vgl. dazu auch Bruckner, Aktuelles für die Steuerpraxis, in diesem SWK-Heft, Seite T 11).
Wir bitten um einen handschriftlichen Vermerk des DZ für Oberösterreich und Kärnten in SWK-Heft 1/1995, Seite A 13, bzw. im SWK-Sonderheft Lohnverrechnung auf Seite 32.