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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite 051

Zur Novellierung des Finanzstrafgesetzes anläßlich des EU-Beitritts (Plückhahn)

Dr. Otto Plückhahn

Das Finanzstrafgesetz wurde mit dem Bundesgesetz BGBl. 681/1994 in 29 Punkten geändert

VON DR. OTTO PLÜCKHAHN

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union übernahm Österreich im Bereich des Abgabenrechts einerseits unmittelbar wirksames Gemeinschaftsrecht und andererseits die Verpflichtung zur Anpassung von Rechtsvorschriften an EU-Richtlinien. Dementsprechend traten mit dem Beitritt am das EU-Zollrecht, insbesondere der Zollkodex und die Zollkodex-Durchführungsverordnung, und eine Reihe von Anpassungsgesetzen an diverse EU-Richtlinien in Kraft, insbesondere das Umsatzsteuergesetz 1994, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995 und das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995. Änderungen des Salzmonopols und des Tabakmonopols stehen noch bevor.

Nun zählt weder das gerichtliche noch das verwaltungsbehördliche Finanzstrafrecht zum EU-Gemeinschaftsrecht, doch knüpft das Finanzstrafrecht an die vorerwähnten Abgabengesetze an und lösten deren - zum Teil grundlegende - Änderungen einen Anpassungsbedarf des Finanzstrafrechts aus. Diesen Anpassungserfordernissen wurde mit dem Bundesgesetz BGBI. Nr. 681/1994 entsprochen, welches neben einer Reihe von Abgabengesetzen im Artikel X das Finanzstrafgesetz in 29 Punkten ändert. Diese Änderun...

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