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SWK 12, 20. April 1995, Seite 036

Alte Familienbeihilfenkarten ab Mai ungültig

EDV-Umstellung bei Auszahlung der Familienbeihilfe fast abgeschlossen

(BMJF) - Das Familienministerium weist auf folgende Änderung bei der Auszahlung der Familienbeihilfe hin: Das Auszahlungsverfahren bei der Familienbeihilfe wurde in den letzten Jahren in den Beihilfenstellen der Finanzämter auf Computerbetrieb umgestellt. Die entsprechende Überleitung aller Anspruchsberechtigten - rund 1,1 Millionen Personen für 1,9 Millionen Kinder - von der Auszahlung mittels Familienbeihilfenkarte auf eine Auszahlung durch die Finanzämter ist nun fast zur Gänze abgeschlossen. Das Familienministerium ruft alle, die noch über eine Familienbeihilfenkarte verfügen (Dienstgeber und Anspruchsberechtigte) auf, sich ehestmöglich an das zuständige Finanzamt zu wenden, um eine Umstellung auf eine automatisierte Auszahlung via EDV zu ermöglichen. Ab Mai 1995 verlieren die Familienbeihilfenkarten ihre Gültigkeit.

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