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VfGH: Begünstigte Rückzahlung nach WWFSG
• Begünstigte Rückzahlungnach dem V. Hauptstück des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - (WWFSG 1989)
Es handelt sich um einen Akt der Privatwirtschaftsverwaltung, dessen Überprüfung nicht dem VfGH obliegt, ungeachtet dessen, ob auf eine begünstigte Rückzahlung ein Rechtsanspruch besteht. (Zuständig für eine derartige Auseinandersetzung wären die ordentlichen Gerichte.) (Zurückweisung)
(, G 229/94)