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SWK 12, 20. April 1995, Seite 048

VfGH: Pensionszusagen: Differenzierungen

Ein Unternehmer ist bei der Einräumung eines Systemsbetrieblicher Pensionszusagenan das allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot gebunden, es bleibt ihm jedoch Raum für sachliche Differenzierungen - (§§ 3 Abs. 1 und 2, 18 BPG)

Der VfGH folgt der herrschenden Lehre, derzufolge ein Unternehmer bei der Einräumung eines Systems betrieblicher Pensionszusagen an das allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot gebunden ist und ihm bei der Ausgestaltung von Pensionskassensystemen unausgewogene und sachwidrige Differenzierungen verboten sind, aber in beiden Fällen Raum für sachliche Differenzierungen bleibt.

Wenn es im Ausschußbericht zu § 3 BPG nach dem Hinweis, daß der Verweis auf § 18 Abs. 2 bedeute, daß allen Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmergruppen eines Betriebs die Beteiligung am Pensionskassensystems ermöglicht werden müsse und daß dieses Angebot darüber hinaus nach ausgewogenen, willkürliche oder sachfremde Differenzierungen ausschließenden Gesichtspunkten zu erfolgen habe, heißt: "Das ausschließliche Anbieten von Leistungszusagen, nur an einen bestimmten Personenkreis (z. B. leitende Angestellte) ohne Berücksichtigung der übrigen Arbeitnehmer, ist nicht zulässig," so findet dies in keiner Best...

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