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SWK 12, 20. April 1995, Seite 047

VfGH: Säumnisbeschwerde

Verfassungsgerichtshof ist fürSäumnisbeschwerdeunzuständig - (Art. 144 B-VG)

Weder Art. 144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, über die Säumigkeit einer Behörde abzusprechen und sie zur Erlassung von Bescheiden zu "verpflichten", wie dies der Einschreiter beantragt. (Zurückweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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