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VfGH: Säumnisbeschwerde
• Verfassungsgerichtshof ist fürSäumnisbeschwerdeunzuständig - (Art. 144 B-VG)
Weder Art. 144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, über die Säumigkeit einer Behörde abzusprechen und sie zur Erlassung von Bescheiden zu "verpflichten", wie dies der Einschreiter beantragt. (Zurückweisung)
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