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SWK 12, 20. April 1995, Seite 047

VfGH: Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzungin den vorigen Stand - (§ 33 VerfGG, § 146 ZPO)

Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der damit begründet wurde, daß der Beschwerdeführer beim VwGH um Verfahrenshilfe ansuchte und der Meinung war, daß die Bewilligung dieser Verfahrenshilfe auch beim VfGH die Beschwerdefrist zur Bekämpfung des letztinstanzlichen Bescheides vor diesem Gerichtshof wahrt.

Es obliegt jedermann selbst, sich rechtzeitig Kenntnis von den bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten, einschließlich der außerordentlichen Rechtsschutzinstrumente, wie der Beschwerdeführung vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes, Kenntnis zu verschaffen. Das Vorliegen ganz besonderer Umstände, die es dem Einschreiter unmöglich gemacht hätten, sich fristgerecht über die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten zu informieren, wurde nicht geltend gemacht. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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