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SWK 12, 20. April 1995, Seite 047

VfGH: Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzungin den vorigen Stand - (§ 33 VerfGG, § 146 ZPO)

Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages in den vorigen Stand, der damit begründet wurde, daß der Antragsteller seine Anschrift änderte und dies seinem Rechtsvertreter nicht bekannt gab, weshalb er ein Schreiben des Rechtsvertreters über die Möglichkeit, Höchstgerichtsbeschwerde zu erheben, welches an seinen alten Wohnsitz adressiert war, nicht erhalten habe. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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