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Eigenheim: Errichtung
• Ausgaben für die Errichtung einesEigenheimesauf dem Grundstück, das grundbücherlich dem Verlobten und Lebensgefährten zugeschrieben wird, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden - (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988)
Die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Eigenheimes war über deren Antrag dem Lebensgefährten und der Beschwerdeführerin erteilt worden. Die Beschwerdeführerin behauptete im Abgabenverfahren, zu Baubeginn sei zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten vereinbart worden, daß sie durch die Bauführung nach Maßgabe ihrer Beteiligung an den für den Hausbau aufgewendeten Finanzmitteln Miteigentum am Haus und am Grundstück erwerben solle.
Die von der Beschwerdeführerin behauptete Vereinbarung zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten bildet einen tauglichen Titel für die Erwerbung von Miteigentum an dem Grundstück. Bestimmtheit des Miteigentumsanteils ist für die schuldrechtliche Verbindlichkeit nicht erforderlich, Bestimmbarkeit genügt. Die Beteiligung von Miteigentümern an den Errichtungskosten muß nicht den Eigentumsquoten entsprechen, sofern glaubhaft gemacht wird, daß ihnen an dem errichteten Eigenheim auch ein entsprechendesS. R 46 Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Behauptung der Einräumung e...