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SWK 12, 20. April 1995, Seite A 302

UMSATZSTEUER

Vertragsstrafe keine Entgeltsminderung (§ 4 UStG)

Durch die Zahlung einer Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung wird das Entgelt nicht gemindert (BFH , XI R 58/93, BStBl. II 1994, 589, BB 1994, 2263).

Zusammenfassende Meldung (Art. 21 UStG 1994)

Christoph Ritz stellt die verfahrensrechtlichen Probleme der zusammenfassenden Meldung dar (ÖStZ 1995, 33 f.).

Fiskalvertreter (§ 27 UStG 1994)

Christoph Ritz nimmt in einem Grundsatzartikel zur Bestellung eines Fiskalvertreters Stellung (ÖStZ 1994, 420 f.).

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