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SWK 12, 20. April 1995, Seite 289

Ist die USt-Sondervorauszahlung Betriebsausgabe? (Kiffmann)

Ekkehard Kiffmann

Gemäß § 4 Abs. 3 EStG darf der Steuerpflichtige selbst entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt. Behandelt der Steuerpflichtige diese Umsatzsteuerbeträge als durchlaufende Posten, so setzt er in der Überschußrechnung sowohl seine Einnahmen als auch seine Ausgaben zu Nettobeträgen an. Eine Umsatzsteuer scheint dann in der Überschußrechnung nicht auf.

Unter dieser Voraussetzung ergibt sich die Frage, wie ist die Sondervorauszahlung, die im Jahr 1994 zum ersten Mal geleistet worden ist, einkommensteuerlich zu behandeln. Fest steht, daß die Umsatzsteuer eine Betriebssteuer ist und somit eine Betriebsausgabe darstellt. Des weiteren handelt es sich bei dieser Sondervorauszahlung um keine für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge, sondern um eine besondere Vorauszahlung, für die die Umsatzsteuerschuld erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Es handelt sich also nach dem eindeutigen Wortlaut des § 4 Abs. 3 EStG um keinen durchlaufenden Posten. Wenn es sich aber um keinen durchlaufenden Posten handelt, so muß diese Umsatzsteuer im Jahr 1994 Betriebsausgabe sein...

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