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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 110

Verfahren: Berufungsentscheidung

Die Behörde darf gegenüber einer Partei keine meritorischeBerufungsentscheidungtreffen, wenn keine Berufung dieser Partei vorliegt - (§ 63 AVG), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

(, AW 93/17/0069)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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