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ÖBA 10, Oktober 2022, Seite 699

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202210069901

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Nachhaltige Immobilienkreditvergabe

Seit gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken Kreditnehmer-basierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Der finale Verordnungstext war erst am im BGBl. veröffentlicht worden. Die Bundessparte konnte durch intensive Bemühungen erreichen, dass die VO statt mit 1. Juli zumindest erst mit 1. August in Kraft tritt, um wenigstens eine gewisse Vorbereitung zu ermöglichen.

Folgende Maßnahmen werden durch die KIM-V vorgeschrieben:

  • eine maximale Beleihungsquote i. H. v. 90% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 20%,

  • eine maximale Schuldendienstquote i. H. v. 40% mit einem Ausnahmekontingent i i. H. v. 10% und

  • eine maximale Laufzeit i. H. v. 35 Jahren mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 5%.

  • Weiters darf die Summe aller neu vergebenen Kredite, die innerhalb eines Halbjahres unter eines der oben angeführten Ausnahmekontingente fallen, maximal 20% des neuvergebenen Kreditvolumens im selben Zeitraum ausmachen.

  • Weiters wird aufgrund intensiver Bemühungen der Bundessparte eine personenbezogene Freigrenze i. H. v. € 50.000 (Summe aller ...

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