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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 107

GrESt: Verjährung

DieVerjährungder Grunderwerbsteuer wird durch eine Anfrage des Finanzamtes, ob auf der Liegenschaft bereits Eigentumswohnungen errichtet wurden, unterbrochen - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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