Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 630

Erleichterter Buchnachweis für Ausfuhrlieferungen (Sporer)

Mag. Josef Sporer

Buchnachweis und Ausfuhrnachweis sind reformbedürftig

VON MAG. JOSEF SPORER

Eine Durchsicht der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zeigt, daß sowohl der Buchnachweis als auch der Ausfuhrnachweis einer grundlegenden Reform bedürfen. Dafür sind allerdings Maßnahmen des Gesetzgebers im UStG 1994 erforderlich: So müßte aus dem UStG 1994 zuallererst die Blockadebestimmung eliminiert werden, daß sowohl der Ausfuhrnachweis als auch der Buchnachweis ein materiell-rechtliches Erfordernis für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen darstellen. Es wäre durchaus ausreichend, wenn die geforderten Nachweise als Formal-Bestimmungen etabliert werden. Vor allem sollte (zumindest in der Verordnung) klargestellt werden, daß der Ausfuhrnachweis auch durch Ersatzbelege erbracht werden kann.

Gesteigerte Bedeutung des Buchnachweises im neuen UStG 1994

Während im UStG 1972 der Buchnachweis "nur" viermal vorgekommen ist, taucht der Begriff Buchnachweis im neuen UStG 1994 bereits insgesamt elfmal auf (!). Schon die Wortwahl "Buch-Nachweis" läßt erste Zweifel aufkommen, denn welches Buch sollte jemals einen Nachweis (Beweis) für einen tatsächlich realisierten Vorgang (z. B. Grenzübertritt usw.) erbringen können?

Der Gesetzgeber meinte offens...

Daten werden geladen...