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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite 063

Forderung an ausländische Niederlassung

Für eine Forderung an eineausländische Zweigniederlassung,die aus Warenlieferungen entstanden ist, steht keine begünstigte Teilwertabschreibung zu - (§ 123 Abs. 1 EStG 1972)

Die von der Beschwerdeführerin ihrer Zweigniederlassung gegenüber ausgewiesenen Forderungen sind in Wahrheit bloße Verrechnungsposten, aber keine Forderungen im Sinne des § 123 EStG, von denen eine begünstigte Teilwertabschreibung vorgenommen werden könnte. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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