Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine staatliche Immunität gegen Klagen auf Erfüllung von Anleihebedingungen
Art IX EGJN; Art 1 EuGVVO; §§ 41, 42 JN
Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen.
Aus der Begründung:
Die Kläger begehren vom beklagten Staat Griechenland Zahlung von € 7.000 samt Zinsen sowie die Herausgabe näher bezeichneter griechischer Staatsanleihen im Wert von € 10.000 samt Zahlung der laufenden Zinsen und Kapitaltilgung mit . Die Beklagte habe trotz Fälligkeit keine Zahlungen geleistet. Sie habe, um den Staatshaushalt auf Kosten ihrer Gläubiger zu sanieren, ein Umschuldungsgesetz erlassen und – gegen den Willen der Kläger – eine Zwangskonvertierung durchgeführt. Sie habe rechtswidrig in das Eigentumsrecht der Gläubiger eingegriffen und ein vertragswidriges wie auch deliktisches Verhalten gesetzt.
Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück. Die Kläger machten keinen Anspruch aufgrund eines Vertrags geltend, sie stützten ihre Ansprüche auf hoheitliches Handeln des griechischen Staates.
Das Rekursgericht bestätigte die Zurückweisung der Klage. Die geltend gemachten Ansprüche resultierten nicht aus der ursprünglichen Begebung der Anleihen, sondern aus deren zwangsweiser Konvertie...