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SWK 27, 20. September 1995, Seite 094

Eingangsabgaben: Nachzahlung

Die Mitteilung der ausländischen Zollbehörde, daß die vom österreichischen Importeur eingeführten Waren nicht Originalprodukte der EWG sind und die ursprünglicheWarenverkehrsbescheinigungunrichtig ausgestellt worden sei, bewirkte, daß der österreichische Importeur dieEingangsabgabennachzahlen muß - (§ 12 EG-Abkommen-Durchführungsgesetz), (Abweisung)

(, 0011, 0012)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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