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SWK 27, 20. September 1995, Seite 055

Die (unbekannte) Gleitpension (Gründler)

Dr. Manfred Gründler

Gesetzliche Grundlagen und praktische Überlegungen anhand eines Fallbeispiels

VON DR. MANFRED GRÜNDLER

Mit der Pensionsreform vom Juli 1993 wurde als besondere Errungenschaft die Gleitpension

eingeführt. Zum haben insgesamt nur 619 Personen, davon der größte Teil von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, diese neue Pension bezogen. Sie ist also kein großer Renner und ist offenbar nicht geeignet, den Ansturm auf die Frühpension abzufangen.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die Gleitpension besteht, wenn dieselben Voraussetzungen wie für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erfüllt werden und wenn zusätzlich ein pflichtversichertes Teilzeitdienstverhältnis eingegangen wurde.

Im einzelnen heißt das:

• Es muß der Versicherungsfall eingetreten sein: Frauen müssen das 55., Männer das 60. Lebensjahr vollendet haben.

• Am Pensionsstichtag müssen 420 für die Bemessung der Leistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate vorliegen. Schul- und Hochschulzeiten werden aber auch berücksichtigt, wenn sie nicht nachgekauft wurden und daher für die Höhe der Pension nicht gerechnet werden.

• Innerhalb der letzten 36 Kalendermonate vor dem Sti...

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