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SWK 27, 20. September 1995, Seite 589

Zur Verteilung der Beweislast bei der Privatnutzung arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge (Müller)

Dipl.-Kfm. Eduard Müller

VwGH: Erhöhte Mitwirkungspflicht nur bei Vorliegen besonders ungewöhnlicher Umstände

VON DIPL.-KFM. EDUARD MÜLLER

Für die Praxis der Finanzverwaltung implizierte die Zurverfügungstellung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges an einen Dienstnehmer die Möglichkeit der Privatnutzung in all jenen Fällen, in denen nicht durch entsprechende Aufzeichnungen (z. B. Fahrtenbücher) oder faktische Umstände (z. B. Schlüsselabgabe im Betrieb nach Ende der Dienstreise) vom Steuerpflichtigen die ausschließliche berufliche Nutzung nachgewiesen wurde (vgl. auch Heidinger/Holzer: Vertragsgestaltung mit leitenden Angestellten, RdW 1985, 277 ff.). In einem jüngst ergangenen Erkenntnis (Erk. vom , 92/13/0200) kritisiert der VwGH die von der belangten Behörde vertretene Sachverhaltsannahme, "ein Sachbezug wäre nur dann nicht anzunehmen, wenn durch Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer aufgrund von einwandfreien und fortlaufend geführten Aufzeichnungen der zweifelsfrei geführte Nachweis seines Nichtvorliegens erbracht wird", mit dem Hinweis, daß eine derartige Beweislastverteilung dem Gesetz nicht zu entnehmen sei. Lediglich bei Vorliegen besonders ungewöhnlicher Umstände - als solche nennt der VwGH eine Beteilig...

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