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SWK 23, 15. August 1995, Seite 087

Indienreise: Mischprogramm

Die Kosten einer dreiwöchigenIndienreisezum Besuch einer beruflichen Veranstaltung in der Dauer von drei Tagen sind nicht alsBetriebskostenanzuerkennen - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972)

"Die Beurteilung der Kosten der Indienreise 1985 als Aufwand der privaten Lebensführung durch die belangte Behörde erweist sich als nicht rechtswidrig. Schon die Antragstellung für die Berücksichtigung der Kosten dieser rund dreiwöchigen Reise mit Diäten für lediglich die Zeit der Teilnahme am ,eye-camp‘ und die nachfolgend in Vorhaltsbeantwortungen getätigten Hinweise ... ließ auf einen ,Mischcharakter‘ der - in den Heimatstaat des Beschwerdeführers führenden - Indienreise schließen. Obwohl dem Beschwerdeführer aus den mehrmaligen Vorhalten (auch aus der Begründung der abweisenden Berufungsvorentscheidung) der Standpunkt der Behörde hinsichtlich der Nichtanerkennung der Kosten für die Indienreise wegen privater Mitveranlassung bekannt sein mußte, beantwortete der Beschwerdeführer den Vorhalt der belangten Behörde vom , mit dem konkret nach der Verbringung der Zeit vor und nach dem ,eye-camp‘ gefragt wurde, lediglich mit allgemein gehaltenenS. 088 Hinweisen auf Klinikbesuche, durchgeführte Operationen und Reiseschwi...

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