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SWK 23, 15. August 1995, Seite 087

Sicherheitszuschläge

In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die griffweise Zuschätzung vonSicherheitszuschlägenin Betracht kommen - (§ 184 BAO), (Abweisung)

(, AW 93/14/0026)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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