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Zwingende und wahlweise umsatzsteuerrechtliche Änderungen aufgrund der 2. Vereinfachungsrichtlinie der EU (Korntner)
Vorinformation über die zu erwartenden Novellierungen
VON DR. FRITZ KORNTNER
I. ZIELSETZUNG DES GEGENSTäNDLICHEN ARTIKELS
Die Schnellwüchsigkeit der österreichischen Abgabengesetze wurde durch den Beitritt Österreichs in die EU beträchtlich gesteigert. Dies ist insbesondere beim Umsatzsteuergesetz 1994 (siehe BGBl. Nr. 663/1994 in der Fassung der Berichtigung BGBl. Nr. 819/1994 und der Novelle BGBl. Nr. 21/1995) eindeutig bemerkbar. Bereits im Herbst 1995 ist allein aufgrund der 2. Vereinfachungsrichtlinie eine weitere Novellierung zu erwarten, welche nur wenige Monate alte Bestimmungen (siehe Novelle BGBl. Nr. 21/1995) beseitigen bzw. abändern wird. Die maßgeblichen Kräfte für die Buchhaltungen und Rechenwerke der davon betroffenen Betriebe sind einem enormen Umstellungsdruck ausgesetzt, sodaß eine zeitgerechte Vorinformation nicht nur geboten, sondern auch unbedingt erforderlich ist.
II. DIE 2. VEREINFACHUNGSRICHTLINIE IM ALLGEMEINEN
Es handelt sich um die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung weiterer Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer, nämlich um den Geltungsbereich bestimmter Steuerbefreiungen und praktische Ei...