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EBA veröffentlicht Leitlinienentwurf zu Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Am veröffentlichte die EBA einen Leitlinienentwurf iZm der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme (directive on deposit guarantee schemes – DGSD). Um die in Artikel 10 DGSD definierte Mindestdotierung des Einlagensicherungssystems („Zielausstattung“) zu erreichen, werden unter anderem sog Zahlungsverpflichtungen eines Kreditinstituts gegenüber einem Einlagensicherungssystem (payment commitments) iSv Artikel 2 Abs 1 Z 13 berücksichtigt, sofern ihr Anteil an der Zielausstattung 30% nicht überschreitet. Mit Hilfe des vorliegenden Leitlinienentwurfs will die EBA für eine einheitliche Definition jener Instrumente sorgen, die die entsprechenden Anrechenbarkeitskriterien erfüllen.
Gemäß Artikel 2 Abs 1 Z 13 DGSD werden Zahlungsverpflichtungen als Beitrag zum Einlagensicherungssystem angerechnet, wenn sie vollständig durch risikoarme Schuldtitel besichert sind, wobei die entsprechenden Sicherheiten unbelastet und für das Einlagensicherungssystem verfügbar sein müssen. Davon ausgehend definiert der Leitlinienentwurf die wesentlichen vertraglichen Eckpunkte der Zahlungsverpflichtungen. Darunter fallen insb Abreden zur möglichen Verwertung der Sicherheiten sowie zur Übe...