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SWK 22, 1. August 1995, Seite R 86
Verfahren: Neuerungsverbot
•Vorbringen,zu dem sich ein Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren verschwiegen hat, darf er vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachtragen - (§ 42 Abs. 1 VwGG), (Zurückweisung und Abweisung)
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