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SWK 22, 1. August 1995, Seite 086

Verfahren: Neuerungsverbot

Vorbringen,zu dem sich ein Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren verschwiegen hat, darf er vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachtragen - (§ 42 Abs. 1 VwGG), (Zurückweisung und Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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