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Wareneinkauf im Ausland
•Umsätzemit Waren, die im Ausland eingekauft und von dort an einen ausländischen Abnehmer geliefert werden, sind gar nicht umsatzsteuerbar - (§ 7 UStG 1972)
Die Beschwerdeführerin kaufte in der Bundesrepublik Deutschland Waren und lieferte sie unmittelbar von dort in den Iran. "Dies hatte ... zur Folge, daß es sich bei den Lieferungen nicht um Ausfuhrlieferungen im Sinne des § 6 Z 1 bzw. § 7 UStG 1972 handelte, sondern um nichtsteuerbare Lieferungen im Ausland. Daß die Übergabe der Ware durch Übergabe von Traditionspapieren in Österreich bewirkt wurde, mag zutreffen, ändert aber nichts daran, daß gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1972 eine Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet." (Abweisung)
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