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EBA veröffentlicht Entwurf für Technische Standards und Leitlinien zu vereinfachten Anforderungen für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Am veröffentlichte die EBA zwei Konsultationspapiere in Zusammenhang mit dem Sanierungs- und Abwicklungsregime. Gemäß Art 4 BRRD kann der nationale Gesetzgeber unter Berücksichtigung von Größe und Komplexität einzelner Kreditinstitute vereinfachte Regeln in Bezug auf die Implementierung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen vorsehen. Im Rahmen des Leitlinienentwurfs spezifiziert die EBA eine Reihe von Kriterien zur Bestimmung hierzu qualifizierter Banken. Ergänzend dazu liefern die Implementing Technical Standards (ITS) separate Templates, die von zuständigen Behörden primär zur Dokumentation des Auswahlprozesses und für Reportingzwecke der nationalen Behörden gegenüber der EBA genutzt werden sollen. Demnach sind die Behörden angehalten, die EBA in regelmäßigen Abständen über die Berücksichtigung der einzelnen Kriterien zu informieren.
Der österreichische Gesetzgeber trägt dem Proportionalitätsprinzip insofern Rechnung, als gemäß § 4 Abs 1 Z 1 BSAG Inhalt und Detailierungsgrad der zu erstellenden Sanierungs- und Abwicklungspläne unter Berücksichtigung von Größe und Geschäftstätigkeit des Instituts durch Verordnung oder Bescheid von der FMA festzulegen sind. Dabei sind gemä...