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SWK 22, 1. August 1995, Seite R 85

Vergnügungssteuer Wien

Für einenWarenautomatender Type "Talisman" ist der höhere Satz derVergnügungssteuerfür Warengewinnautomaten nicht zu entrichten, wenn nur geringwertige Gegenstände, deren Wert den Einsatz nicht übersteigt, ausgegeben werden - (§ 1 Abs. 1 Z 4 Wr. VGSG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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