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SWK 22, 1. August 1995, Seite R 84

Doppelter Wohnsitz

Die Kosten einesdoppelten Wohnsitzes,der nicht ausschließlich beruflich veranlaßt ist, sind nicht als Werbungskosten abzuziehen - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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