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SWK 22, 1. August 1995, Seite R 84
Doppelter Wohnsitz
•Die Kosten einesdoppelten Wohnsitzes,der nicht ausschließlich beruflich veranlaßt ist, sind nicht als Werbungskosten abzuziehen - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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