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SWK 22, 1. August 1995, Seite 084

Abfertigungsrückstellung: Berechnung

Bei der Berechnung derAbfertigungsrückstellungkönnen als Vordienstzeiten, die der Dienstnehmerin laut Dienstvertrag bei der Abfertigung anzurechnen sind, nicht die Zeiten als mittätige Ehegattin und nicht die Zeiten als Kommanditistin berücksichtigt werden - (§ 14 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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